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Die Leitweg-ID ist ein Pflichtfeld in XRechnungen an deutsche Behörden. Eine falsche Prüfziffer oder ein Formatfehler führt dazu, dass die Rechnung im Empfangssystem abgewiesen wird – das kostet Zeit und kann Zahlungsfristen sprengen.
Unser kostenloser Leitweg-ID-Prüfer validiert Format und Prüfziffer direkt im Browser nach der KoSIT-Spezifikation 2.0.2. Bei einer fehlerhaften Prüfziffer schlägt das Tool die korrekte vor. Die Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.
Format und Prüfziffer einer Leitweg-ID nach KoSIT-Spezifikation prüfen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, keine Datenübertragung, keine Anmeldung.
Geben Sie eine vollständige Leitweg-ID inklusive Bindestrichen ein. Format: Grobadressierung-Feinadressierung-Prüfziffer.
Sämtliche Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Es findet keine Übertragung an unsere Server, keine Speicherung und kein Tracking statt.
Die Leitweg-ID ist eine standardisierte Adressierungsnummer für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Sie identifiziert den genauen Rechnungsempfänger innerhalb der deutschen Verwaltung – vom Bundesministerium bis zur kommunalen Behörde.
Eingeführt wurde die Leitweg-ID durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Rahmen des XRechnung-Standards. Seit November 2020 ist sie Pflicht für Rechnungen an Bundesbehörden, mittlerweile auch für viele Landesbehörden und kommunale Auftraggeber.
Die Leitweg-ID steht in der XRechnung im Feld „Buyer Reference” (BT-10) und sorgt dafür, dass die Rechnung im Eingangssystem des Empfängers automatisch der richtigen Verwaltungseinheit zugeordnet werden kann.
Eine Leitweg-ID brauchen Sie immer dann, wenn Sie eine elektronische Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber in Deutschland stellen. Konkret betrifft das:
– Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundespolizei, Zoll, BSI, BAMF und nachgelagerte Behörden) – seit 27. November 2020 verpflichtend – Landesbehörden der meisten Bundesländer – Stand der Umsetzung je nach Land unterschiedlich – Kommunale Auftraggeber wie Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Unternehmen, sofern diese XRechnung einsetzen – Verfassungsorgane, mittelbare Bundesverwaltung und öffentliche Unternehmen im Sinn der EU-Richtlinie 2014/55/EU
Die Leitweg-ID erhalten Sie nicht selbst, sondern bekommen sie von Ihrem Behördenkunden mitgeteilt – üblicherweise in der Auftragsvergabe oder in der Bestellung. Im B2B-Geschäft mit Unternehmen brauchen Sie keine Leitweg-ID.
Eine Leitweg-ID besteht aus drei Bestandteilen, getrennt durch Bindestriche:
– Grobadressierung (Pflicht, 2 bis 12 Ziffern): identifiziert das Bundesland, den Landkreis und die Gemeinde. Im kommunalen Bereich entspricht sie dem Amtlichen Gemeindeschlüssel. – Feinadressierung (optional, bis 30 alphanumerische Zeichen): wird vom Bund oder Land individuell vergeben und identifiziert die konkrete Verwaltungseinheit innerhalb der durch die Grobadressierung definierten Region. – Prüfziffer (Pflicht, 2 Ziffern): wird mathematisch aus Grob- und Feinadressierung berechnet und ermöglicht die syntaktische Prüfung der Leitweg-ID.
Beispiele:
– 04011000-1234512345-06 (Bremen, mit Feinadressierung) – 991-ABC-29 (Bund, unmittelbare Bundesverwaltung) – 04-86(Bremen, ohne Feinadressierung)
Die Bundeskennzahl 99 hat drei Unterpräfixe: 991 für die unmittelbare Bundesverwaltung und Verfassungsorgane (Empfang über OZG-RE), 992 für die mittelbare Bundesverwaltung (Empfang über OZG-RE) und 993 für die mittelbare Bundesverwaltung mit eigener Empfangslösung.
Die Gesamtlänge einer Leitweg-ID liegt zwischen 5 und 46 Zeichen.
Die Prüfziffer wird nach dem Modulo-97-10-Verfahren (ISO/IEC 7064:2003) berechnet – das gleiche Verfahren, das auch bei IBAN-Prüfziffern eingesetzt wird. Der Algorithmus:
Beispiel für die Bremen-ID 04011000-1234512345-06: Grob + Fein = 040110001234512345, plus „00″ = 04011000123451234500, mod 97 = 92, Prüfziffer = 98 − 92 = 06.
Die Validierung einer bestehenden Leitweg-ID funktioniert umgekehrt: Die komplette Nummer ohne Bindestriche (inklusive Prüfziffer) wird durch 97 geteilt. Ergibt der Rest 1, ist die Leitweg-ID syntaktisch korrekt.
Die Leitweg-ID erhalten Sie üblicherweise von der Behörde selbst – in der Auftragsvergabe, der Bestellung oder als gesonderte Mitteilung. Falls Sie sie nicht zur Hand haben, gibt es mehrere Möglichkeiten:
– Direkt nachfragen bei der zuständigen Behörde, meist beim Beschaffungsamt oder der Buchhaltung – Auf der Bestellung oder im Vertrag prüfen, dort wird sie häufig als Pflichtfeld angegeben – Im Beschaffungsportal des Bundesoder den jeweiligen Landesportalen recherchieren – Bei Bundesbehörden kann das Zentrale Finanzwesen des Bundes (ZFB) Auskunft geben
Eine zentrale öffentliche Datenbank aller Leitweg-IDs existiert nicht – die Vergabe und Pflege liegen in der Verantwortung der jeweiligen Behörden. Bei Unklarheiten ist der direkte Kontakt zum Auftraggeber der schnellste Weg.
Wird eine XRechnung mit fehlerhafter Leitweg-ID an eine Behörde übermittelt, kann das Empfangssystem die Rechnung nicht zuordnen. Sie wird typischerweise mit einer Fehlermeldung zurückgewiesen, der Bezahlprozess startet nicht.
Nicht zwingend, aber das Schema der Leitweg-ID kann als Peppol-ID verwendet werden. Die Peppol-ID identifiziert den Empfänger im Peppol-Netzwerk und wird in der Regel separat vom Empfänger kommuniziert.
Nein. Die Leitweg-ID gehört zur Behörde bzw. zur Verwaltungseinheit, nicht zur einzelnen Bestellung. Innerhalb derselben Behörde kann mit derselben Leitweg-ID gearbeitet werden, sofern keine abweichende Anweisung erfolgt.
Im Feld „Buyer Reference" (BT-10) gemäß XRechnung-Standard. In SAP-Systemen wird das Feld üblicherweise über die Stammdaten des Debitors oder als Bestellreferenz gepflegt.
Nur, wenn Sie eine ZUGFeRD-Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber stellen, der explizit eine Leitweg-ID verlangt. Im B2B-Geschäft mit privaten Unternehmen ist sie nicht erforderlich.
Nein. Die Leitweg-ID wird vom Auftraggeber vergeben und mitgeteilt. Selbst erzeugte Leitweg-IDs sind ungültig, selbst wenn die Prüfziffer mathematisch korrekt wäre.
Ein Gespräch, das sich lohnt — auch wenn nichts daraus wird. Sie schildern Ihre Situation, wir hören zu und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.