Leitweg-ID prüfen: Format und Prüfziffer online validieren

Die Leitweg-ID ist ein Pflichtfeld in XRechnungen an deutsche Behörden. Eine falsche Prüfziffer oder ein Formatfehler führt dazu, dass die Rechnung im Empfangssystem abgewiesen wird – das kostet Zeit und kann Zahlungsfristen sprengen.

Unser kostenloser Leitweg-ID-Prüfer validiert Format und Prüfziffer direkt im Browser nach der KoSIT-Spezifikation 2.0.2. Bei einer fehlerhaften Prüfziffer schlägt das Tool die korrekte vor. Die Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Leitweg-ID-Prüfer

Format und Prüfziffer einer Leitweg-ID nach KoSIT-Spezifikation prüfen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, keine Datenübertragung, keine Anmeldung.

Geben Sie eine vollständige Leitweg-ID inklusive Bindestrichen ein. Format: Grobadressierung-Feinadressierung-Prüfziffer.

Beispiele:

Sämtliche Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Es findet keine Übertragung an unsere Server, keine Speicherung und kein Tracking statt.

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine standardisierte Adressierungsnummer für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Sie identifiziert den genauen Rechnungsempfänger innerhalb der deutschen Verwaltung – vom Bundesministerium bis zur kommunalen Behörde.

Eingeführt wurde die Leitweg-ID durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Rahmen des XRechnung-Standards. Seit November 2020 ist sie Pflicht für Rechnungen an Bundesbehörden, mittlerweile auch für viele Landesbehörden und kommunale Auftraggeber.

Die Leitweg-ID steht in der XRechnung im Feld „Buyer Reference” (BT-10) und sorgt dafür, dass die Rechnung im Eingangssystem des Empfängers automatisch der richtigen Verwaltungseinheit zugeordnet werden kann.

Wann brauche ich eine Leitweg-ID?

Eine Leitweg-ID brauchen Sie immer dann, wenn Sie eine elektronische Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber in Deutschland stellen. Konkret betrifft das:

Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundespolizei, Zoll, BSI, BAMF und nachgelagerte Behörden) – seit 27. November 2020 verpflichtend – Landesbehörden der meisten Bundesländer – Stand der Umsetzung je nach Land unterschiedlich – Kommunale Auftraggeber wie Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Unternehmen, sofern diese XRechnung einsetzen – Verfassungsorgane, mittelbare Bundesverwaltung und öffentliche Unternehmen im Sinn der EU-Richtlinie 2014/55/EU

Die Leitweg-ID erhalten Sie nicht selbst, sondern bekommen sie von Ihrem Behördenkunden mitgeteilt – üblicherweise in der Auftragsvergabe oder in der Bestellung. Im B2B-Geschäft mit Unternehmen brauchen Sie keine Leitweg-ID.

Wie ist eine Leitweg-ID aufgebaut?

Eine Leitweg-ID besteht aus drei Bestandteilen, getrennt durch Bindestriche:

Grobadressierung (Pflicht, 2 bis 12 Ziffern): identifiziert das Bundesland, den Landkreis und die Gemeinde. Im kommunalen Bereich entspricht sie dem Amtlichen Gemeindeschlüssel. – Feinadressierung (optional, bis 30 alphanumerische Zeichen): wird vom Bund oder Land individuell vergeben und identifiziert die konkrete Verwaltungseinheit innerhalb der durch die Grobadressierung definierten Region. – Prüfziffer (Pflicht, 2 Ziffern): wird mathematisch aus Grob- und Feinadressierung berechnet und ermöglicht die syntaktische Prüfung der Leitweg-ID.

Beispiele:

04011000-1234512345-06 (Bremen, mit Feinadressierung) – 991-ABC-29 (Bund, unmittelbare Bundesverwaltung) – 04-86(Bremen, ohne Feinadressierung)

Die Bundeskennzahl 99 hat drei Unterpräfixe: 991 für die unmittelbare Bundesverwaltung und Verfassungsorgane (Empfang über OZG-RE), 992 für die mittelbare Bundesverwaltung (Empfang über OZG-RE) und 993 für die mittelbare Bundesverwaltung mit eigener Empfangslösung.

Die Gesamtlänge einer Leitweg-ID liegt zwischen 5 und 46 Zeichen.

Wie wird die Prüfziffer berechnet?

Die Prüfziffer wird nach dem Modulo-97-10-Verfahren (ISO/IEC 7064:2003) berechnet – das gleiche Verfahren, das auch bei IBAN-Prüfziffern eingesetzt wird. Der Algorithmus:

  1. Grobadressierung und Feinadressierung werden ohne Bindestriche zusammengefügt
  2. Buchstaben werden durch ihre Position im Alphabet plus 9 ersetzt: A=10, B=11, …, Z=35
  3. An die resultierende Zahl werden „00″ angehängt
  4. Die Zahl wird durch 97 geteilt, der Rest wird ermittelt
  5. Die Prüfziffer ergibt sich aus 98 minus dem Rest, mindestens zweistellig

Beispiel für die Bremen-ID 04011000-1234512345-06: Grob + Fein = 040110001234512345, plus „00″ = 04011000123451234500, mod 97 = 92, Prüfziffer = 98 − 92 = 06.

Die Validierung einer bestehenden Leitweg-ID funktioniert umgekehrt: Die komplette Nummer ohne Bindestriche (inklusive Prüfziffer) wird durch 97 geteilt. Ergibt der Rest 1, ist die Leitweg-ID syntaktisch korrekt.

Wo finde ich die Leitweg-ID meines Behördenkunden?

Die Leitweg-ID erhalten Sie üblicherweise von der Behörde selbst – in der Auftragsvergabe, der Bestellung oder als gesonderte Mitteilung. Falls Sie sie nicht zur Hand haben, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Direkt nachfragen bei der zuständigen Behörde, meist beim Beschaffungsamt oder der Buchhaltung – Auf der Bestellung oder im Vertrag prüfen, dort wird sie häufig als Pflichtfeld angegeben – Im Beschaffungsportal des Bundesoder den jeweiligen Landesportalen recherchieren – Bei Bundesbehörden kann das Zentrale Finanzwesen des Bundes (ZFB) Auskunft geben

Eine zentrale öffentliche Datenbank aller Leitweg-IDs existiert nicht – die Vergabe und Pflege liegen in der Verantwortung der jeweiligen Behörden. Bei Unklarheiten ist der direkte Kontakt zum Auftraggeber der schnellste Weg.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird eine XRechnung mit fehlerhafter Leitweg-ID an eine Behörde übermittelt, kann das Empfangssystem die Rechnung nicht zuordnen. Sie wird typischerweise mit einer Fehlermeldung zurückgewiesen, der Bezahlprozess startet nicht.

Nicht zwingend, aber das Schema der Leitweg-ID kann als Peppol-ID verwendet werden. Die Peppol-ID identifiziert den Empfänger im Peppol-Netzwerk und wird in der Regel separat vom Empfänger kommuniziert.

Nein. Die Leitweg-ID gehört zur Behörde bzw. zur Verwaltungseinheit, nicht zur einzelnen Bestellung. Innerhalb derselben Behörde kann mit derselben Leitweg-ID gearbeitet werden, sofern keine abweichende Anweisung erfolgt.

Im Feld „Buyer Reference" (BT-10) gemäß XRechnung-Standard. In SAP-Systemen wird das Feld üblicherweise über die Stammdaten des Debitors oder als Bestellreferenz gepflegt.

Nur, wenn Sie eine ZUGFeRD-Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber stellen, der explizit eine Leitweg-ID verlangt. Im B2B-Geschäft mit privaten Unternehmen ist sie nicht erforderlich.

Nein. Die Leitweg-ID wird vom Auftraggeber vergeben und mitgeteilt. Selbst erzeugte Leitweg-IDs sind ungültig, selbst wenn die Prüfziffer mathematisch korrekt wäre.

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