24. September 2020

SAP Hinweis: Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und Waage

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Entsorgungsunternehmen stehen vor einer Problematik, die in der Diskussion um die KassenSichV bisher untergegangen ist: Auch Barverkäufe an der Waage sind TSE-pflichtig! SAP hat nun einen Hinweis herausgegeben, welcher technischer Änderungsbedarf sich daraus ergibt.

Typischerweise kommt bei Barverkäufen an der Waage das SAP Kassenbuch zum Einsatz. Nach erfolgter Anlieferung erfasst dieses Kernmodul des FI (Komponente FI-BL-PT-CJ) die Rechnungsbeträge als Einbuchung und erstellt in Abhängigkeit vom Customizing die entsprechende Lastschriftanforderung und Faktura.

Nach Klarstellung der gesetzlichen Anforderungen durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ergibt sich aus SAP-Sicht folgender technischer Änderungsbedarf.

Der Barzahlungsdialog wird im Standard deaktiviert, wenn das Land an der Adresse des technischen Platzes der im Waagevorgang verwendeten Entsorgungsanlage = ‚DE‘ ist.
Es erscheint eine Fehlermeldung mit Referenz auf diesen SAP Hinweis.

Falls der Barverkaufsdialog an der Waage reaktiviert werden soll, muss die Beschaffung und Integration einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) durchgeführt werden. Die Integration dieser TSE ist nicht Bestandteil der Standardauslieferung.

Bezüglich der Lösung SAP Customer Checkout für das Kassenbuch beachten Sie bitte KBA 2831577.

Wir unterstützen Entsorger hinsichtlich der Umsetzung der KassenSichV und bieten unser Kassendaten-AddOn Receipt4S® speziell für Barverkäufe an der Waage in einer Lite-Version an! Kommen Sie bei Fragen dazu gern auf unseren Geschäftsführer Stephan Kaup zu: +49 571 78343510.