4. Juni 2020

Kassensysteme im Einzelhandel: Nur noch 4 Monate bis zum Fristablauf!

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Am 30. September 2020 ist es soweit und die Frist zur Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme läuft ab. Auch wenn die Zeit knapp wird, ist es für Einzelhändler mit SAP ERP bzw. S4/HANA noch möglich, die neuen gesetzlichen Anforderungen zur Kassenführung umzusetzen.

Manipulationssicherheit und Transparenz – darum geht es im Kern der verschärften Vorschriften für eine ordnungsgemäße Kassenführung. Nachträgliche Bearbeitungen von Rechnungen sollen durch die KassenSichV, den DSFinV-K Standard und durch eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vermieden werden. Bisher herrscht allerdings noch reichlich Chaos im Einzelhandel, vor allem, weil die Auslegung der neuen Regelungen sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden.

 

Welche zertifizierten TSEs existieren aktuell?

Mit Stand heute (4. Juni 2020) hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) insgesamt vier Anbieter zertifiziert:

  • Bundesdruckerei D-TRUST TSE (cv crytovision GmbH)
  • Diebold Nixdorf TSE-Card (Diebold Nixdorf Systems GmbH)
  • Swissbit TSE / USB TSE / SD TSE / microSD TSE (Swissbit AG)
  • EPSON USB TSE / microSD TSE (Epson Europe BV)

Viele weitere TSEs befinden sich im Zertifizierungsprozess, darunter Hardware-, Cloud- und Hybridlösungen.

 

Unangekündigte Prüfung durch die Finanzbehörden

Der verpflichtende Einsatz dieser TSEs erlaubt es den Finanzbehörden, eine Kassenprüfung auch ohne vorherige Anmeldung durchzuführen. Wer dann nicht über eine entsprechende Kassenlösung verfügt, dessen Steuern können vom Finanzamt geschätzt werden. Eine Situation, die sich vermutlich wenige Einzelhändler wünschen.

Daneben existieren weitere Möglichkeiten für Sanktionen bei Nichterfüllung:

  • Zwangsgeld (§329 AO)
  • Verzögerungsgeld (§146 Absatz 2b AO)
  • Steuergefährdungstatbestand (§379 Absatz 1 und 4 AO)
  • Strafrechtliche Konsequenzen bzw. Ordnungswidrigkeiten (§370 / §378 AO)
  • Versagung der Verlagerung der Buchführung bzw. Widerruf der erteilten Bewilligung (§146 Abs. 2a AO)
  • Persönliche Ha�ung (§130 OWiG)

 

Lösung für SAP-Kunden: Receipt4S

Wir haben ein SAP AddOn entwickelt, das bereits bei namhaften Einzelhandelsketten in Deutschland erfolgreich im Einsatz ist. Receipt4S® bildet den zentralen SAP-Einstiegspunkt zur Verwaltung, Auditierung und Archivierung aller relevanten Kassendaten von der Kasse bis zum FI-Beleg. Aufgrund unserer gesammelten Erfahrungswerte profitieren Neukunden von einer besonders effizienten Implementierung: Bis zum GoLive benötigt die CSK nur noch sechs Wochen!

Sollte es seitens der Finanzbehörden zum Prüfungsfall kommen, ermöglicht Receipt4S® eine problemlose Bereitstellung der geforderten Daten – egal, ob dies per Z1-, Z2- oder Z3-Zugriff gewünscht wird. Dazu gehören natürlich Original, look alike, TAR-File und DSFinV-K Dateien. Diese können auch für den Z3-Zugriff aufbereitet werden und jederzeit auf einen Datenträger in einem Format exportiert und für die gängigen Prüftools (z.B. IDEA) zur Verfügung gestellt werden. Neben der technischen Lösung unterstützt die Consult-SK GmbH Sie im Bereich der Archivierungsstrategie und der Erstellung einer Verfahrensdokumentation.

Durch die Kooperation mit diversen TSE-Herstellern ist es möglich, Receipt4S® flexibel OnPremise, in der Cloud oder als Hybrid anzubieten.

 

Sie interessieren sich für unsere Lösung? Dann nehmen Sie gerne an unserem Webcast am 10.Juni teil: Hier geht´s zur Registrierung! Knackig verpackt, stellen wir Ihnen in diesem Webcast unsere Lösung vor und beantworten im Anschluss Fragen der TeilnehmerInnen. Gerne können Sie auch einen persönlichen Webcast-Termin mit uns vereinbaren. Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-Mail an stephan.kaup@consult-sk.de.

 

 

Tipp: In einem kostenlos downloadbaren Whitepaper haben wir für Sie die wichtigsten Hintergrundinformationen zur Thematik zusammengestellt: Fiskalisierung in Deutschland – Basiswissen zur KassenSichV, DSFinV-K und TSE