22. Dezember 2021

KassenSichV 2021/2022: Haben Sie an alles gedacht?

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Seit dem 26. April 2021 steht fest, dass die Finanzbehörden mit AmadeusVerify über ein Tool verfügen, das die steuerrechtliche Überprüfung von Kassen- und TSE-Daten ermöglicht. So kann das Finanzamt schnell herausfinden, ob alle technische Vorgaben der KassenSichV eingehalten werden. Mit Prüfungen ist daher nun vermehrt zu rechnen.

(Man munkelt, es seien aktuell 12.000 Prüfer*innen in der Ausbildung, um das neue Verfahren anwenden zu können).

 

Seit dem 1. April 2021 ist es nicht mehr rechtskonform, eine PC-Kasse ohne TSE zu betreiben. Ausnahme: Frist bis zum 31.12.22 für Registrierkassen, die nach dem 25.11.10 und vor dem 1.1.20 angeschafft wurden, aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind. Allein die Integration dieser Technischen Sicherheitsreinrichtung durch Hard-/Software reicht allerdings nicht aus, um allen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung vom 26.9.2017 und den später erfolgten Anpassungen/Ergänzungen gerecht zu werden. Denn:

 

Durch welche Systeme fließen Daten?

Vom Bon bis zum FI-Beleg und anders herum muss nachvollziehbar dargelegt werden können
wie sich der Belegfluss gestaltet! Stichwort: Verfahrensdokumentation und Umgebungsschutz
(letzterer ist im Hinblick auf den Einsatz einer Cloud-TSE von besonderer Bedeutung)!

 

Wie sollen die Daten im korrekten Format (-> DSFinV-K) zur Verfügung gestellt werden?

Wir erleben im Einzelhandel unterschiedliche Komprimierungs- und Archivierungsverfahren für
POS-Daten. Je nach Vorgehensweise ist der gezielte und zeitnahe Datenabruf umso problematischer.

 

Wohin mit den Massendaten?

Die Erfassung jeglicher Transaktionen plus TSE-Signaturen und DSFinV-K-Dateien erzeugt
zusätzliche Datenmassen. Lässt Ihr Archiv das zu? Wie performant ist der Informationsabruf
aus Ihrem Archiv?

 

Wer prüft die Vollständigkeit Ihrer Daten?

Alle „Aufzeichnungsstellen“ müssen übereinstimmende Daten zeigen, also Kasse, TSE und
Buchhaltung. Wer hier kein Risiko eingehen möchte, prüft die Vollständigkeit vor dem
Finanzamt.

Wir haben uns mit den oben genannten Fragestellungen intensiv befasst und für unsere SAP®-
Kunden gelöst. Wenn bei Ihnen das ein oder andere Fragezeichen existieren sollte, sagen Sie
uns gern Bescheid!